Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontaktadresse

adnexo GmbH
Rennweg 38
8001 Zürich
Schweiz
+41 44 500 21 20

info@adnexo.ch

INHALTSVERZEICHNIS


1.    Auftragserteilung   
2.    Annullierung des Auftrages   
3.    Honorar   
4.    Zahlungsfristen   
5.    Mehraufwand   
6.    Gültigkeit der Offerte   
7.    Mitwirkungspflicht des Auftraggebers   
8.    Berichterstattung  
9.    Änderungsverfahren   
10.    Haftung   
11.    Geheimhaltung   


1.    AUFTRAGSERTEILUNG

1.1    Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form (per E-Mail oder Briefpost) erfolgen.
1.2    Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.3    Bestellungen des Auftraggebers werden von der adnexo GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Briefpost) angenommen.


2.    ANNULLIERUNG DES AUFTRAGES

2.1    Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die adnexo GmbH einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen bereits erbracht wurden.
2.12.2    Für Produkte welche nach einem SaaS (Software as a Service) Modell angeboten werden, gelten die entsprechend vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten. Wurde nichts vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.


3.    HONORAR

3.1    Die in der Offerte aufgeführten Beträge verstehen sich immer als Nettopreis exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4.    ZAHLUNGSFRISTEN

4.1    Sofern nicht anders vereinbart, werden die Kosten monatlich in Rechnung gestellt, zahlbar innert 30 Tagen.


5.    MEHRAUFWAND

5.1    Der vereinbarte Pauschalpreis umfasst ausschliesslich die in der bereinigten Offerte beschriebenen Arbeiten.
5.2    Projektänderungen und -ergänzungen können einen Mehraufwand zur Folge haben. Die adnexo GmbH wird den Auftraggeber rechtzeitig auf solche Folgekosten hinweisen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.


6.    GÜLTIGKEIT DER OFFERTE

6.1    Offerten, welche von der adnexo GmbH erstellt werden, haben eine Gültigkeit von drei Monaten.
7.    MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
7.1    Der Auftrag wird in Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der adnexo GmbH entwickelt. Der Auftraggeber stellt während der Realisierungsphase sich oder kompetente Hilfspersonen zur Verfügung.


8.    BERICHTERSTATTUNG

8.1    Die Parteien sind verpflichtet, sich termin-, leistungs- und kostenrelevante Umstände schnellstmöglich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit über den Fortschritt des Projekts informieren.


9.    ÄNDERUNGSVERFAHREN

9.1    Die nachträgliche Änderung einer vertraglichen Leistung ist grundsätzlich möglich, setzt aber eine schriftliche Änderung des vorliegenden Vertrages in einem zusätzlichen Anhang voraus. Darin sind allfällige Auswirkungen auf den Terminplan und die Gesamtvergütung festzulegen.


10.    HAFTUNG

10.1    Die adnexo GmbH haftet nur für Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit ihrerseits entstanden sind. Diese ist durch die Partei, die daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
10.2    Die adnexo GmbH haftet finanziell höchstens bis zum Umfang der offerierten Arbeiten.
10.3    Die adnexo GmbH haftet nur für Schäden, welche direkt mit dem Resultat ihrer Dienstleitung oder ihres Produktes zusammenhängt.


11.    GEHEIMHALTUNG

11.1    Die Vertragsparteien bewahren gegenüber Dritten generell Stillschweigen über alle Informationen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören, mit denen sie im Laufe des Auftrags in Berührung kommen. Bei Zweifeln über die Zugehörigkeit einer Information oder Wahrnehmung zu Geschäfts-Geheimnissen der anderen Vertragspartei besteht eine gegenseitige Konsultations-Pflicht.
11.2    Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus auf unbefristete Zeit oder bis zu einer allfälligen Verjährung dieser Regelung oder der Schutzbedürftigkeit der Informationen.